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Kanton
02.12.2021

Keine Steuergeschenke bei Kapitaleinkommen

Bei den Kantonssteuern haben die gleichen Regeln wie bei den Bundessteuern zu gelten. Bild: Pixabay
Die GRÜNEN sprechen sich klar dafür aus, dass Steuerprivilegien bei den Grossaktionären abgebaut werden. Gewinnausschüttungen derer sollen neu zu 70 Prozent steuerlich angerechnet werden.

Die von der Alternativen Liste (AL) lancierte Volksinitiative für eine Reduktion der Steuerprivilegien bei den Grossaktionärinnen und Grossaktionären (Beteiligungsrechte
mindestens 10 Prozent) will in der Steuergesetzgebung des Kantons Zürich verankern, dass die Einkommen aus den Beteiligungen neu zu 70 Prozent anzurechnen sind statt wie
bisher zu 50 Prozent.

Die GRÜNEN unterstützen die Initiative. Denn es ist nicht einzusehen, warum der Kanton Zürich bei der Bemessung des steuerlichen Beitrags das Einkommen halbiert, während bei der Bundessteuer der Steuersatz bei 70 Prozent veranschlagt wird. Damit wird dem Umstand, dass ein Teil der Einkommen bereits bei den Unternehmenssteuern
berücksichtigt wurde, genügend Rechnung getragen.

Mehreinnahmen nötig

Die Teilbesteuerung von Dividenden privilegiert Kapitaleinkommen ohnehin gegenüber Löhnen, während die Arbeitseinkommen zusätzlich mit AHV-, IV- und ALV-Beträgen belastet werden. Wird ein Teil des Lohnes als Dividende ausbezahlt, bringt das neben Steuerersparnissen auch Mindereinnahmen für die AHV.

Die Anpassungen im Steuergesetz bringen voraussichtliche Mehreinnahmen von rund 40 Mio. Franken pro Jahr. Angesichts der angespannten Finanzlage durch Corona, der SV 17 sowie den notwendigen Klimaschutzmassnahmen ist das dringend nötig.

Grüne Kanton Zürich/Goldküste24