Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Männedorf
14.12.2021

Steuerfuss auf 95 Prozent gesetzt

Gegen den Beschluss kann Rekurs eingereicht werden. (Symbolbild) Bild: Verkehrsverein Männedorf.
Alle drei Traktanden wurden an der Gemeindeversammlung am 6. Dezember 2021 genehmigt, nämlich die Entschädigungsverordnung, der Wettbewerbskredit Blatten und das Budget 2022.

Die Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2021 hat folgenden Beschluss gefasst:

  1. Entschädigungsverordnung, Teilrevision, Genehmigung.
  2. Wettbewerbskredit Blatten, Genehmigung.
  3. Budget 2022 und Festsetzung des Steuerfusses auf 95 Prozent, Genehmigung.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRG) und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 ff VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss, ist soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Einsehbar

Das Protokoll der Gemeindeversammlung steht ab Montag, 13. Dezember 2021 auf der Website https://www.maennedorf.ch/sitzung/4375336 und im Fachbereich Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf, zur Einsicht offen. 

Gemeinde Männedorf/Goldküste24