Gemäss Gemeindeordnung sind für die Amtsdauer 2022 bis 2026 an der Urne zu wählen:
Wahlordnung für die Gesamt-Erneuerungswahlen

Gemeinderat | 6 Mitglieder | inkl. Präsident/in |
Schulpflege | 5 Mitglieder | inkl. Präsident/in |
Sozialbehörde | 4 Mitglieder | ohne Präsident/in |
Rechnungsprüfungskommission | 7 Mitglieder | inkl. Präsident/in |
Der Gemeinderat hat die Wahlanordnung ordnungsgemäss verabschiedet und angeordnet, dass die entsprechenden Inserate im Zolliker Zumiker Boten am Freitag, 17. Dezember 2021 publiziert werden. Diesen Inseraten können sämtliche wichtigen Details entnommen werden.
Ab dem 17. Dezember 2021 können interessierte Zumiker Stimmberechtigte das notwendige Kandidatur-Formular auf der Gemeinde-Website herunterladen oder beim Sekretariat Gemeinderat beziehen. Dieses ist sodann bis spätestens am 17. Januar 2022 vollständig ausgefüllt und unterschrieben wiederum bei der Gemeinde einzureichen.
Etwas speziell verhält es sich bei den Wahlen für die ev-ref. Kirchbehörden der Gemeinde Zumikon. Die Stimmberechtigten haben am 28. November 2021 dem Zusammenschluss mit der Kirchgemeinde Zollikon zugestimmt. Dieser Beschluss ist formell jedoch noch nicht rechtskräftig. Um im theoretischen Fall eines Rekurses nicht plötzlich in Terminnot zu geraten, wird auch die Wahlanordnung für die Kirchbehörden am 17. Dezember 2021 noch publiziert, als ob der Zusammenschluss nicht stattfinden würde. Sobald der Urnenentscheid zum Zusammenschluss anfangs Januar 2022 aber rechtskräftig wird, kann das Wahlverfahren abgebrochen und als erledigt abgeschrieben werden.
Weitere Informationen über behandelte Themen finden Sie im Anhang.