Jugendliche ab 13 Jahren können ihre Anliegen mit einem Jugendvorstoss ins «normale» Stadtparlament bringen. Voraussetzung ist, dass 28 Jugendliche das Anliegen unterstützen, wie die Stadt am Mittwoch mitteilte.
Kommt die Unterstützung zustande, kann das Thema schriftlich eingereicht und in einer Parlamentssitzung präsentiert werden. Auch Zürich und Winterthur kennen den Jugendvorstoss. Erfahrungen damit haben die Städte allerdings noch nicht, da dieses politische Recht auch dort erst neu eingeführt wurde.