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Gesundheit
13.01.2022

Spitäler für fünfte Covid-Welle entschädigen

Der Zürcher Regierungsrat will die Spitäler mit bis zu 20,9 Millionen Franken zusätzlich für die Behandlung von Patientinnen und Patienten der fünften Covid-Welle entschädigen. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die Spitäler im Kanton sollen bis zu 20.9 Millionen Franken Entschädigung erhalten. Zudem will Kantone zur Kasse bitten.

Für die Zusatzkosten der fünften Covid-Welle sollen die Spitäler im Kanton Zürich mit bis zu 20,9 Millionen Franken entschädigt werden. Zudem will der Regierungsrat auch Kantone zur Kasse bitten, aus denen Covid-Patienten in Zürcher Spitälern behandelt wurden.

Rund 200 Covid-Patientinnen und Patienten werden derzeit in Spitälern im Kanton Zürich behandelt, 50 bis 60 davon auf Intensivstationen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Die hohen Fallzahlen belasten das Gesundheitssystem nicht nur personell, sondern auch finanziell: Der Regierungsrat hat deshalb eine weitere Entschädigung für ungedeckte Zusatzkosten der Corona-Pandemie zugunsten der Spitäler bewilligt. Diese beläuft sich auf maximal 20,9 Millionen Franken. Abgedeckt wird damit der Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 28. Februar 2022.

Abgelten will der Regierungsrat aber nur Zusatzkosten, die von Patienten mit Wohnsitz im Kanton Zürich verursacht werden. Für die Zusatzkosten ausserkantonaler Patienten sollen deren jeweilige Kantone aufkommen. Der Kanton Zürich strebe entsprechende Vereinbarungen mit diesen an.

Keystone-SDA/Goldküste24