Mit dem neuen Gesetz können rund 10'000 betroffene Personen im Kanton Zürich erstmalig selber darüber entscheiden, ob sie lieber allein, mit der Familie oder Freunden in einer Wohnung, oder in einer Behinderteninstitution leben möchten.
Voraussetzung dafür ist ein Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. Das heisst, dass der individuelle Bedarf an Leistungen abgeklärt wird und der oder die Betroffene danach eine Leistungsgutschrift erhält. Damit können die benötigten Leistungen anschliessend selbstbestimmt bezogen werden.
Bisher erfolgt die Finanzierung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen über Institutionen wie beispielsweise Wohneinrichtungen oder Werk- und Tagesstätten.
Kanton Zürich mit Pionierrolle
Kantonsrat Benjamin Fischer (SVP, Volketswil), Präsident der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) sprach von einem «historischen Tag». Das Gesetz sei ein Meilenstein für tausende Menschen im Kanton Zürich. Es bringe ihnen neue Möglichkeiten, die ihr Leben verändern könnten. Der Kanton Zürich nehme mit dem Gesetz nicht nur schweizweit, sondern auch international eine Vorreiterrolle ein.
Der für die Vorlage zuständige Regierungsrat, Mario Fehr (parteilos), geht davon aus, dass andere Kantone das neue Zürcher Gesetz zum Vorbild nehmen werden, und ähnliche Regelungen erlassen werden. Mit dem neuen Selbstbestimmungs-Gesetz erfüllt der Kanton Zürich unter anderem Anforderungen, die sich aus der UN-Behindertenrechtekonvention ergeben.
In ihren Grundzügen war die Vorlage in der ersten Lesung im Kantonsrat unumstritten. Zu reden gaben einzelne Aspekte, wie etwa die Frage, ob auch Privatpersonen als Leistungserbringer akzeptiert und bezahlt werden sollen, oder nur Institutionen, wie es der Regierungsrat vorgeschlagen hatte. Eine Mehrheit des Kantonsrats sprach sich dafür aus, auch Privatpersonen zu akzeptieren.