Gemäss Art. 6 und 14 der Kirchgemeindeordnung vom 6. Dezember 2020 sind an der Urne 7 Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege inkl. dessen Präsident/in z wählen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, mit evangelisch-reformierter Konfession. Der politische Wohnsitz in der Gemeinde Uetikon am See ist nicht Pflicht. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung werden gedruckte Wahlzettel verwendet, sofern bis zum Mittwoch, 2. März 2022, beim Gemeinderat, Wahlvorsteherschaft, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 evangelisch-reformierten Stimmberechtigten der Gemeinde Uetikon am See unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht und es wird eine zweite Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher die früheren Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.