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Uetikon am See
21.01.2022
21.01.2022 09:47 Uhr

Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2022 – 2026

Gewählt werden sieben Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege inkl. dessen Präsdient/in. Bild: ref-uetikon.ch
Im Auftrag der evangelisch-reformierten Kirchenpflege ordnet der Gemeinderat den ersten Wahlgang für den 15. Mai 2022 an. Ein 2. Wahlgang würde am 26. Juni 2022 durchgeführt.

Gemäss Art. 6 und 14 der Kirchgemeindeordnung vom 6. Dezember 2020 sind an der Urne 7 Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege inkl. dessen Präsident/in z wählen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, mit evangelisch-reformierter Konfession. Der politische Wohnsitz in der Gemeinde Uetikon am See ist nicht Pflicht. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung werden gedruckte Wahlzettel verwendet, sofern bis zum Mittwoch, 2. März 2022, beim Gemeinderat, Wahlvorsteherschaft, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 evangelisch-reformierten Stimmberechtigten der Gemeinde Uetikon am See unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht und es wird eine zweite Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher die früheren Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.

Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, gemeinde@uetikonamsee.ch oder im Internet unter www.uetikonamsee.ch und https://www.ref-uetikon.ch/ bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Postfach 718, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

16 Mitglieder müssen insgesamt gewählt werden. Bild: uetikonamsee.ch

Erneuerungswahl Mitglieder der Gemeindebehörden Amtsdauer 2022 – 2026

Der Gemeinderat Uetikon am See ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 - 2026 für den Sonntag, 15. Mai 2022 an. Ein allfällig notwendiger 2. Wahlgang wird am Sonntag, 26. Juni 2022 durchgeführt. Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung vom 26.September 2021 sind an der Urne zu wählen:

  • 6 Mitglieder des Gemeinderats inkl. dessen Präsidenten/Präsidentin.
  • 5 Mitglieder der Schulpflege inkl. deren Präsidenten/Präsidentin.
  • 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. deren Präsidenten/Präsidentin.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Uetikon am See hat. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet.

Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt gemäss § 31 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und Art. 8 der Gemeindeordnung beigelegt, auf dem die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die sich öffentlich zur Wahl stellen. Stimmberechtigte Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am Montag, 21. Februar 2022 beim Gemeinderat, Wahlvorsteherschaft, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, schriftlich zu melden. Bitte geben Sie an, für welche Behörde Sie kandidieren und teilen Name und VornameGeschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich werden der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben.

Das entsprechende Formular für die Aufführung auf dem Beiblatt ist bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, 044 922 72 00, gemeinde@uetikonamsee.ch erhältlich oder kann im Internet unter www.uetikonamsee.ch bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinde Uetikon am See/Goldküste24