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Stäfa
21.01.2022

Provisorische Fussgängerstreifen geplant

Zwei provisorische Fussgängerstreifen mit Mittelinsel im Bereich Mühlerain und Chälhofweg. Bild: local.infobel.ch
Geplant ist in Stäfa an der Seestrasse ein provisorischer Fussgängerstreifen mit Mittelinsel. Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Die beiden provisorischen Fussgängerstreifen mit Mittelinsel würden sich im Bereich Mühlerain und Chälhofweg befinden.

Angaben zur Auflage
Die Pläne liegen vom 21.01.2022 bis 21.02.2022 auf und können wie folgt eingesehen werden:

Gemeindeverwaltung Stäfa, Goethestrasse 16, 2 .Stock, Büro 201A, 8712 Stäfa zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeinde Stäfa.

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen, nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche, zur Einsicht auf.

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.tiefbauamt.zh.ch digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Rechtliche Hinweise

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Ergänzende rechtliche Hinweise

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Stäfa, FB Tiefbauprojekte, Goethestrasse 16, Postfach 535, 8712 Stäfa zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Strasseninspektorat, Strassenregion IV, Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil einzureichen.

Frist: 

30 Tage

Ablauf der Frist:

21.02.2022

Kontaktstelle:

Gemeindeverwaltung Stäfa, Fachbereich Tiefbauprojekte, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa.

Bemerkungen:

Verfügende Stelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Strasseninspektorat, Strassenregion IV, Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil.

Gemeinde Stäfa/Goldküste24