Aktuell besuchen rund 800 Schülerinnen und Schüler die Schule. Entsprechend organisch gewachsen und dezentral stellt sich die funktionale Verteilung der heutigen Situation dar.
Ein Teil der Schulnutzungen befindet sich in der Gewerbezone am Schwäntenmos. Die nötigen Fussgängerbewegungen durch diese Zone sind unbefriedigend, bisweilen sogar gefährlich.
In Zukunft sollen die meisten Nutzungen der ICS am Hauptstandort entlang des Strubenachers und der Ebmatingerstrasse gebündelt werden. Dies war schon länger ein Ziel sowohl der ICS als auch der Gemeinde.
Durch Bebauung ausgeschöpft
Für das gesamte Areal der ICS am Strubenacher sieht die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) eine Gestaltungsplanpflicht vor. Es liegt ein im Januar 2002 von der Baudirektion genehmigter privater Gestaltungsplan vor, der wiederum auf einem privaten Gestaltungsplan aus dem Jahr 1996 basiert. Dieser sieht einen ca. 35 Meter breiten, bebaubaren Bereich entlang des Strubenachers und der Ebmatingerstrasse vor. Im östlichen Teilgebiet besteht zudem eine Sporthalle. Die im Gestaltungsplan vorgesehenen Geschossflächen sind durch die bestehende Bebauung ausgeschöpft.
Neuer privater Gestaltungsplan
Im Rahmen der letzten Revision der BZO wurde der schmale Streifen der Zone für öffentliche Bauten (ÖBA) deshalb gegen Nordosten deutlich erweitert und sieht nun einen ca. 75 Meter breiten, bebaubaren Bereich vor.
Um dem Wunsch der Gemeinde nachzukommen, Schuleinrichtungen aus dem Industriegebiet abzuziehen und eine Konsolidierung am Strubenacher vorzunehmen, bedarf es der Ausschöpfung dieses Potenzials und damit eines neuen privaten Gestaltungsplans.
Im Einklang mit BZO
Der Gemeinderat hat im März 2021 den ersten Entwurf des Gestaltungsplans dem Kanton Zürich zur Vorprüfung vorgelegt und eine öffentliche Auflage durchgeführt. Die im Rahmen der öffentlichen Auflage eingereichten Einwendungen sowie die Anträge aus dem Vorprüfungsbericht wurden inzwischen, soweit darauf eingegangen wird, in das Richtprojekt sowie in die Vorschriften und den Erläuterungsbericht eingearbeitet. Daraus ist nun eine neue Version des Gestaltungsplans entstanden.
Der überarbeitete heute vorliegende Gestaltungsplan stützt sich auf das Richtprojekt «ICS Campus Hub» und steht nun im Einklang mit der neuen BZO, weshalb der Gestaltungsplan vom Gemeinderat festgesetzt werden kann und nicht mehr durch die Gemeindeversammlung genehmigt werden muss.
Nachdem der neue Gestaltungsplan einige Änderungen gegenüber der Version vom März 2021 ausweist, hat der Gemeinderat entschieden, den neuen Plan noch einmal öffentlich aufzulegen. Sodann hat der Gemeinderat dem neuen Gestaltungsplan wie auch dem vorliegenden Mobilitätskonzept zugestimmt.
Der Gestaltungsplan wurde zuhanden des zweiten Vorprüfungsverfahrens verabschiedet. Die Details zur zweiten öffentlichen Auflage werden demnächst publiziert.
Weitere Themen der Gemeinderatssitzung finden Sie im Anhang.