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Küsnacht
22.01.2022

Verlängerung der Massnahmen

Die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate wird per Ende Januar 2022 auf 270 Tage verkürzt. Bild: Pixabay
Der Bundesrat hat am 19. Januar 2022 die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert. Dies angesichts der angespannten Lage der Spitäler und in Abstimmung mit den Kantonen.

Der Bundesrat prüft laufend, ob und inwieweit Lockerungen möglich werden und diskutiert diese an seiner Sitzung vom 2. Februar.

Die wichtigsten Themen und Daten in Kürze

  1. Die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne gelten weiter bis Ende Februar.
  2. Die 2G- und 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkungen privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März.
  3. Die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate wird per Ende Januar 2022 auf 270 Tage verkürzt.

Homeoffice-Pflicht und Kontaktquarantäne gelten weiter bis Ende Februar

  • Die Kontaktquarantäne gilt für Personen, die im gleichen Haushalt wohnen oder ähnlichen regelmässigen Kontakt pflegen. Davon nicht betroffen sind Personen, die in den vergangenen vier Monaten geimpft oder genesen sind. Dies gilt bis Ende Februar 2022.
  • Die Homeoffice-Pflicht gilt weiter. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.

2G- und 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, ausgeweitete Maskenpflicht innen, 3G-Regel für Veranstaltungen draussen sowie Einschränkungen privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März

  • 2GRegel: Der Zugang zu gewissen Innenräumen ist nur für geimpfte und genesene Personen möglich. Dies betrifft Restaurants, Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Zusätzlich gelten an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht sowie eine Sitzpflicht bei der Konsumation.
  • 2GplusRegel: Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung ("Booster") oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.

Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate wird per Ende Januar 2022 auf 270 Tage verkürzt

Der Bundesrat verkürzt ab dem 31. Januar 2022 die Gültigkeitsdauer der Impf- und Genesenenzertifikate von 365 auf 270 Tage. Das Zertifikat ist damit in der EU weiterhin anerkannt.

Weitere Anpassungen

  • Anpassungen des Testregimes bei Einreise in die Schweiz: Ab Samstag, 22. Januar, müssen geimpfte und genesene Personen vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen wird der Test vor der Einreise in die Schweiz beibehalten. Dagegen wird aufgrund der beschränkten Testkapazitäten im Inland künftig auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise verzichtet. Damit gilt für die Einreise in die Schweiz die 3G-Regel. Das Passenger Locator Form (PLF) muss neu nur noch von Personen ausgefüllt werden, die mit dem Flugzeug oder Fernverkehrsbussen in die Schweiz reisen.
  • Die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten (in Discos, bei gewissen Veranstaltungen) wird angesichts der eingeschränkten Kontaktquarantäne aufgehoben.
  • Um die PCRTestkapazitäten zusätzlich zu entlasten, führt ab dem 24. Januar vorübergehend auch ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Schweizer Zertifikat für Genesene. Dieses ist für 270 Tage und ausschliesslich in der Schweiz gültig.

Öffnungszeiten Gemeindehaus Küsnacht weiterhin reduziert

Um die Homeoffice-Pflicht umsetzen zu können, gelten für das Gemeindehaus bis Ende Februar weiterhin reduzierte Öffnungszeiten.

Am Morgen hat Gemeindehaus jeweils von 8.00-11.30 Uhr geöffnet (Montag bis Freitag).

Am Nachmittag ist die Gemeindeverwaltung von 13.30-16.30 Uhr (am Montag bis 18.00 Uhr) telefonisch und per E-Mail für Sie da.

Für persönliche Beratungen bitten wir Sie um eine Voranmeldung. Die Kontaktangaben der einzelnen Abteilungen finden Sie hier.

Weitere Detailinformationen finden Sie auf der Gemeindewebseite der Gemeinde Küsnacht.

  • Coronavirus Infoline (BAG, täglich von 6 bis 23 Uhr): 058 463 00 00
  • Infoline Codiv-19-Impfung (BAG, täglich von 6 bis 23 Uhr): 058 377 88 92
  • Coronavirus-Hotline (GD, Mo-Fr, 8 bis 20 Uhr): 0800 044 117
  • Ärztefon (GD, für medizinische Fragen zum Coronavirus, rund um die Uhr): 0800 33 66 55

Der Gemeinderat bittet Sie um die Einhaltung der Empfehlungen und Massnahmen des Bundes. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe!

Gemeinden/Goldküste24