In einer Geflügelhaltung in Niederglatt wurde die Newcastle-Krankheit diagnostiziert. Dies teilt die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich heute mit. Dies, nachdem die Legeleistung der Hühner eingebrochen war und die Eier kaum Schalen aufwiesen. Tote Tiere hingegen wurden nicht festgestellt. Um den Betrieb werden eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet.
Betroffene Tiere müssen getötet werden
Der Geflügelbereich des Hofs sei umgehend gesperrt worden, so die Mitteilung weiter. Das heisst, dass vor allem keine Tiere oder Eier abgegeben oder verkauft werden dürfen und kein Kontakt mit anderen Geflügelbetrieben erfolgen darf. Nur Personen, welche die Tiere versorgen und die Veterinärbehörden haben Zutritt zum infizierten Bestand. Dabei seien höchste Biosicherheitsmassnahmen einzuhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Herkunft der Krankheit unklar, wie die Gesundheitsdirektion weiter schreibt. Unabhängig davon, müssen alle Tiere des betroffenen Tierbestands getötet werden.
Schutz- und Überwachungszone erforderlich
Um den Seuchenherd werden nun laut Mitteilung eine Schutz- und eine Überwachungszone mit einem Radius von 3 resp. 10 km eingerichtet. In diesen Zonen gelten besondere Vorschriften für die Geflügelhaltenden. In der Schutzzone beispielsweise ist das Geflügel aufzustallen. Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte überprüfen in den Beständen in den Zonen nach Risikofestlegungen den Gesundheitsstatus des Geflügels. Ausstellungen mit Geflügel oder anderen Vögeln in den Zonen sind verboten. Die Zonen bleiben für mindestens 21 Tage bestehen.