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Stäfa
28.01.2022

Mitwirkung der Bevölkerung

Des Weiteren ist ein normgerechter und hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen Grüt und Gsteig geplant. Bild: rapperswil-zuerich.ch
Auf der Ritterhausstrasse in der Gemeinde Stäfa sowie auf der Uerikerstrasse in der Gemeinde Hombrechtikon soll die durchgängige Radwegführung hergestellt werden. Die Projektunterlagen sind einsehbar.

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.

Auf der Ritterhausstrasse in der Gemeinde Stäfa sowie auf der Uerikerstrasse in der Gemeinde Hombrechtikon soll die durchgängige Radwegführung hergestellt werden. In dem Zuge erfolgt die Behebung der Veloschwachstelle. Zudem beinhaltet das Projekt die Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Fussgänger, die normgerechte Gestaltung der Fahrbahnübergänge (Querungshilfen) und die Instandsetzung der Fahrbahn. Des Weiteren ist ein normgerechter und hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen Grüt und Gsteig geplant.

Durchführende Stelle
Tiefbauamt Kanton Zürich

Angaben zur Auflage
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen von heute an in der Gemeindeverwaltung Stäfa, Büro 201A, 2. Stock, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa zur Einsicht auf.
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.tiefbauamt.zh.ch digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen. Die Unterlagen für den Warteunterstand Gsteig sind auf der Homepage der Gemeinde Stäfa einsehbar.

Rechtliche Hinweise

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen. Der Bericht wird während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG) und öffentlich bekannt gemacht.

Ergänzende rechtliche Hinweise

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis 28. Februar 2022, in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Stäfa, Tiefbauprojekte, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.02.2022

Kontaktstelle

Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich

Gemeinde Stäfa/Goldküste24