Der Bundesrat schlägt ausserdem umfassenden Aufhebungen von Massnahmen vor. Beschliessen könnte man diese frühestens am 16. Februar je nach Entwicklung der Pandemie.
Die bis jetzt beschlossenen Massnahmen können gelockert werden, so sieht dies der Bundesrat. Trotzdem sei weiterhin Vorsicht geboten.
- Homeoffice-Pflicht wird in Homeoffice-Empfehlung geändert. Empfehlung deshalb, weil Homeoffice gut vor Ansteckung nützt. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bleibt bestehen.
- Die Kontaktquarantäne wird erstmals vollständig aufgehoben. Als Folge werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.
- Die Isolation von positiv Getesteten gilt weiterhin.
Zwei Varianten für die Aufhebung der verbleibenden Massnahmen
Dies ist abhängig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat. Der Bundesrat entscheidet am 16. Februar 2022.
Gleichzeitig mit der Aufhebung der Massnahmen schickt der Bundesrat weitere Anpassungen in Konsultation.
- Keine Testpflicht mehr für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz.
- Weiterhin ausgestellt werden die auch von der EU anerkannten Zertifikate. Diese müssen für den internationalen Reiseverkehr noch aufrechterhalten werden, solange andere Staaten noch Einreiserestriktionen kennen. Möglich ist in gewissen Ländern weiterhin auch die Zertifikatspflicht.
- Neue Vorgaben für die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur ambulanten Behandlung von Covid-19 werden geprüft.
Quelle: Watson