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Schweiz/Ausland
03.02.2022

Maskenpflicht an Schwyzer Schulen per sofort aufgehoben

Schulkinder können, müssen die Maske im Schulunterricht aber nicht mehr zwingend tragen. Bild: Pixabay
Das Bildungsdepartement hat neue Regeln für den Schulunterricht beschlossen.

Gestützt auf die wöchentliche Lagebeurteilung hält es das Bildungsdepartement für verantwortbar, die Massnahmen im schulischen Umfeld schrittweise zu lockern. Diese betrifft insbesondere die Maskenpflicht.  

Ab sofort aufgehoben

Die Maskenpflicht wird für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule aufgehoben – und zwar ab sofort. Bestehen bleibt sie jedoch für alle Lehrpersonen und erwachsene Personen, die im Schulbetrieb tätig sind, erhalten.

Nicht von der Pflicht befreit sind jedoch alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsfachschulen) sowie die Lehrpersonen. Hier entscheidet nämlich nicht der Kanton, sondern es gilt das Bundesrecht. 

Das Testen bleibt

Aufrecht erhalten bleibt das repetitive Testen ab der 3. Primarklasse. Dieses wird einmal wöchentlich mittels eines gepoolten PCR-Speicheltests durchgeführt. Es ist freiwillig und kostenlos. 

Andere Schutzmassnahmen bleiben

Die Schutzmassnahmen wie Händewaschen, Lüften der Räumlichkeiten und Abstandhalten kommen weiterhin zur Anwendung, sofern diese in der Umsetzung möglich sind. 

Kinder mit Symptomen werden angewiesen, zu Hause zu bleiben. Das freiwillige Maskentragen während der Schulzeit ist selbstverständlich erlaubt. 

Erika Unternährer, Redaktion March24 & Höfe24/Goldküste24