Wer seine zweite Dosis vor Mai 2021 erhalten hat und nicht geboostert wurde oder länger als neun Monate genesen ist, verfügt seit Montag über kein gültiges Covid-Zertifikat mehr.
Während die Zahl der Betroffenen gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) schweizweit bei «einigen Hunderttausend » liegt, dürften im KantonSchwyz schätzungsweise rund 6000 Personen vom Verlust des Zertifikates betroffen sein. Dies heisst es auf Anfrage beim Amt für Gesundheit und Soziales. «Bis Ende März könnten nochmals mindestens so viele dazu kommen», ergänzt Amtsvorsteherin Martina Trütsch.
Booster oder Nachweis gültig
Wie Trütsch ausführt, brauche es für die Zertifikatsverlängerung eine Boosterimpfung oder den Nachweis einer durchgemachten Infektion anhand eines Antikörpertests oder eines Genesenzertifikats.
Die Vorsteherin des Amtes für Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass der Antikörpertest auf drei Monate begrenzt und nur in der Schweiz gültig ist. Ebenfalls nur in der Schweiz gültig ist das Genesenzertifikat aufgrund eines positiven Antigentests.