Grund dafür ist die inzwischen hohe Immunisierung der Bevölkerung aufgrund von Impfungen und durchgemachten Erkrankungen.
Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.
Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Der Bundesrat hat sie am 12. Januar 2022 bereits verkürzt und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.
Die Isolation von Personen, die positiv auf Covid getestet wurden, gilt hingegen weiterhin. Damit kann verhindert werden, dass stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.
Über weitere Aufhebungen entscheidet der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022.
Am 31. Januar sind viele Covid-Zertifikate abgelaufen. Dies, weil die Zertifikate für Geimpfte und Genesene nur noch 270 Tage statt bisher 365 Tage gültig sind. Wer also seine letzte Impfdosis vor dem 7. Mai 2021 erhalten hat, besitzt seit dem 31. Januar 2022 kein gültiges Zertifikat mehr. Gleiches gilt für Genesene, die vor dem 7. Mai 2021 ein Zertifikat aufgrund eines positiven PCR-Tests erhalten haben. Wer sich boostern lässt, erhält ein neues, für 270 Tage gültiges Zertifikat.