In Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften wird hiermit eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 18. Februar 2022 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden können; es können auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Meilen eingereicht werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, mit evangelisch-reformierter Konfession, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Meilen hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde bisher schon angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 evangelisch-reformierten Stimmberechtigten der Gemeinde Meilen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Meilen, Zentrale Dienste, Tel. 044 925 92 54, E-Mail praesidiales@meilen.ch, erhältlich oder können im Internet unter www.meilen.ch (Politik - Abstimmungen und Wahlen – 15. Mai 2022) heruntergeladen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Im Auftrag der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Meilen.