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Kanton
14.02.2022

Massnahmen wegen Newcastle-Krankheit aufgehoben

Newcastle ist eine gefährliche Krankheit für Geflügel. Bild: unsplash
Die Massnahmen gegen die Newcastle-Krankheit werden per 15. Februar 2022 aufgehoben, da keine weiteren Fälle dieser hochansteckenden Tierseuche entdeckt worden sind.

Ende Januar 2022 war in einem Geflügelbestand in Niederglatt die Newcastle-Krankheit entdeckt worden. Sofort wurde der Betrieb gesperrt und rund um den Seuchenherd eine Schutz- und Überwachungszone mit strengen Massnahmen für alle dort ansässigen Geflügelhaltenden verfügt ( Zürioberland24 berichtete).

Diese Zonen und damit die Massnahmen werden nun per 15. Februar 2022 aufgehoben.

Krankheit kam von Strassentauben

Im von der Newcastle-Krankheit betroffenen und deshalb gesperrten Betrieb mussten alle Legehennen getötet werden, bevor die Sanierungsarbeiten beginnen konnten. Die vertieften Untersuchungen im Labor haben ergeben, dass es sich beim Virus um einen Taubenstamm handelt. Somit muss die Krankheit von Strassentauben eingeschleppt worden sein, teilte der Kanton heute mit. Diese Erkenntnis zeige einmal mehr, wie wichtig es sei, den Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln zu unterbinden.

Biosicherheits-Massnahmen nötig

Die Sanierungsarbeiten auf dem gesperrten Betrieb sind inzwischen grösstenteils abgeschlossen. Bevor wieder Tiere eingestallt werden können, sei es jedoch unumgänglich, weitere Biosicherheits-Massnahmen wirksam umzusetzen, um einem neuerlichen Eintrag der Tierseuche vorzubeugen. Hierzu gehört, durch geeignete Abwehr sicherzustellen, dass Strassentauben sich dort nicht weiter aufhalten und vermehren können.

Arbeiten in der Schutz- und Überwachungszone

Von den 59 gemeldeten Geflügelhaltungen in der Schutzzone wurden 34 Betriebe beprobt und die restlichen nach einem standardisierten Fragebogen telefonisch befragt. In der Überwachungszone sind 433 Betriebe beim Veterinäramt gemeldet, wobei es sich grösstenteils um Klein- oder Kleinsthaltungen mit nur einer Handvoll Tiere handelt. In dieser Zone wurden nach Risikobeurteilung 23 Betriebe beprobt und weitere telefonisch befragt, so die Mitteilung weiter. Die Resultate waren allesamt negativ, weshalb die Zonierung aufgehoben werden könne.

Gefahr der Vogelgrippe noch nicht gebannt

Noch immer bestehe die erhöhte Gefahr eines Vogelgrippe-Eintrags in Geflügelhaltungen. Deshalb bleiben die Uferstreifen entlang von Seen und Flüssen im Mittelland bis mindestens 15. März 2022 als Kontroll- und Überwachungsgebiete bestehen.

Generell wird allen Geflügelhaltenden empfohlen, die Biosicherheitsmassnahmen hochzuhalten und den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig zu verhindern. Weiterhin gilt es, seine Tiere gut zu beobachten und Unregelmässigkeiten wie gehäufte Todesfälle umgehend zu melden.

Zürioberland24/Goldküste24