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Kanton
03.03.2022

Greyhound beisst Katze tot

Ein Greyhound, der für die Rennbahn abgerichtet wurde, biss im Garten eine Katze tot. Der Halter wird dafür nun bestraft. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/EPA AAP/DAVID MOIR
Weil er seinen Windhund zu früh von der Leine gelassen hatte, hat das Zürcher Obergericht einen Hundehalter zu einer Busse von 800 Franken verurteilt.

Der Bissvorfall passierte im Juni 2019, als der Beschuldigte mit dem Greyhound in den Garten hinaustrat. Ohne zu prüfen, ob das eingezäunte Areal wirklich «katzenfrei» ist, liess der damals 40-Jährige den Hund von der Leine.

Für die Katze, die in dem Moment gerade durch den Garten streifte, endete diese Unachtsamkeit tödlich. Der Greyhound biss sie tot. Das Bezirksgericht Andelfingen hatte den Halter im August 2020 noch freigesprochen. Das Obergericht kam nun aber zu einem anderen Schluss, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht.

Es verurteilt den Hundeliebhaber wegen mangelnder Beaufsichtigung zu einer Busse von 800 Franken. Es sei ja grundsätzlich lobenswert, wenn der Beschuldigte und sein damaliger Partner Windhunde aus einer Auffangstation aufnehmen würden, schreibt das Gericht.

Ein solcher Hund bringe aber eine grössere Verantwortung mit sich. Bei diesem Greyhound handle es sich um einen Hund, der in Irland für die Köderhetze auf der Rennbahn gezüchtet worden sei. Deshalb sei er "extrem scharf auf Katzen", was dem Halter habe bewusst sein müssen.

Nicht die erste tote Katze

Das Gericht kritisierte zudem, dass der Gartenzaun nicht "katzendicht" war. Es wäre den Hundehaltern zuzumuten gewesen, den Zaun bis an den Boden zu führen, um das Risiko von tödlichen Zwischenfällen stark zu reduzieren.

Weil es schon in der Vergangenheit zu ähnlichen Vorfällen mit toten Katzen gekommen sei, sei ein weiterer Riss voraussehbar gewesen.

Keystone-SDA/Goldküste24