Etliche Vogelarten brüten fast ausschliesslich an Gebäuden. Typische Gebäudebrüter sind Segler und Schwalben. Da ihre Bestände in den letzten Jahrzehnten drastisch gesunken sind, hängt die Zukunft der Gebäudebrüter fast ausschliesslich von uns Menschen ab. Sie sind auf unsere Toleranz und Förderung angewiesen. Die Nester von standorttreuen Gebäudebrütern sind als Naturschutzobjekte im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes weitgehend geschützt. Bei Sanierungen oder Umbauten an Gebäuden mit Nestern dieser Arten braucht es Ersatz- oder Wiederherstellungsmassnahmen.
Ab April werden Mitarbeitende der Orniplan AG, welche im Auftrag der Gemeinde ein Inventar der geschützten gebäudebrütenden Vögel erstellen, das Gemeindegebiet nach Niststandorten von Seglern, Schwalben und Dohlen absuchen.