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Kanton
14.03.2022

Kanton Zürich legt neue Härtefall-Runde auf

Der Kanton Zürich beginnt eine weitere Zuteilungsrunde im Härtefallprogramm. Unternehmen, denen in den ersten beiden Monaten 2022 ungedeckte Kosten entstanden sind, können ein Gesuch stellen. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/PETRA OROSZ
Im Härtefallprogramm des Kantons Zürich beginnt eine weitere Zuteilungsrunde: Unternehmen, denen im Januar und Februar 2022 wegen behördlich angeordneten Corona-Massnahmen ungedeckte Kosten entstanden sind, können bis 18. April ein Gesuch für Beiträge stellen.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die einen Beitrag beanspruchen, müssen für die Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 ungedeckte Kosten nachweisen können. Berücksichtigt wird gemäss Angaben der Zürcher Finanzdirektion nur "liquiditätswirksamer perioden- und betriebsüblicher Aufwand".

Die Härtefallbeiträge, die nicht zurückbezahlt werden müssen, dürfen maximal neun Prozent der durchschnittlichen Umsätze der Jahre 2018 und 2019 betragen, wie dies die Härtefallverordnung 2022 des Bundes vorsieht.

Unternehmen, die ungedeckte Kosten geltend machen wollen, könnten ihre Gesuche ab Dienstag, 15. März, einreichen, wie die Zürcher Finanzdirektion am Montag mitteilte.

Die Voraussetzungen, um einen Beitrag erhalten zu können, seien weitgehend gleich wie 2021, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Kriterien sind bei der Gesuchseingabe hinterlegt; bei der Eingabe der Daten können Unternehmerinnen und Unternehmer damit gleich selber prüfen, ob sie anspruchsberechtigt sind oder nicht.

Keystone-SDA/Goldküste24