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Meilen
24.03.2022

Nachrichten aus dem Gemeindehaus

Keine Lohndiskriminierung mehr aufgrund des Geschlechts. (Symbolbild) Bild: zh-meilen.ch
Der Bundesrat hat am 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes per 1. Juli 2020 beschlossen. Die Lohnanalysen sollen helfen, die Lohngleichheit umzusetzen.

Der Bundesrat hat am 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes per 1. Juli 2020 beschlossen. Mit den neuen Bestimmungen sind Betriebe mit 100 und mehr Arbeitnehmenden verpflichtet, periodisch betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen, diese von einer neutralen, unabhängigen Revisionsfirma überprüfen zu lassen und über das Ergebnis der Analyse zu informieren. Die Lohnanalysen sollen dabei helfen, die im Gleichstellungsgesetz vorgeschriebene Lohngleichheit umzusetzen und Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verhindern.

Dem Gemeinderat Meilen, der Schulpflege Meilen und der Verwaltungsleitung sind faire Arbeitsbedingungen, welche auch eine transparente und geschlechtsunabhängige Lohngleichheit beinhalten, ein grosses Anliegen. Der Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» gilt für die Gemeindeverwaltung bereits seit vielen Jahren. Die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frau und Mann ist in der Praxis verankert und basiert auf einem geschlechtsneutral aufgebauten Lohnsystem.

Gestützt auf die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes und mithilfe eines vom Bund zur Verfügung gestellten Lohngleichheitsinstruments hat die Gemeinde Meilen im 1. Halbjahr 2021 eine Überprüfung der Lohngleichheit zwischen ihren weiblichen und männlichen Angestellten durchgeführt. Die Analyse wurde anschliessend im 2. Halbjahr 2021 durch eine unabhängige Revisionsstelle formell überprüft.

Die Revisionsstelle hat sichergestellt, dass alle 317 Arbeitnehmenden der Gemeindeverwaltung und der Schule und alle Lohnbestandteile vollständig erfasst wurden. Die Analyse hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen (Ausbildung, Dienstalter und potenzielle Erwerbserfahrung) und den arbeitsplatzbezogenen Faktoren (betriebliches Kompetenzniveau und berufliche Stellung) die Frauen im Vergleich 1,2 Prozent mehr verdienen als die Männer. Die statistische Toleranzschwelle des Bundes von maximal plus/minus 5 Prozent ist somit sehr gut eingehalten. Die Anforderungen an die Lohngleichheit gemäss Gleichstellungsgesetz werden damit vollumfänglich erfüllt. Die Gemeinde Meilen stärkt mit diesem Ergebnis ihre Position als attraktive Arbeitgeberin in der Region.

Weitere Informationen

  • Gesamtrevision kommunale Nutzungsplanung: Vollständige Inkraftsetzung der Bau- und Zonenordung per 1. April 2022

Am 1. April 2022 tritt die neue Bau- und Zonenordnung vollständig in Kraft. Bereits per 1. Oktober 2021 erfolgte die Teil-Inkraftsetzung der im September 2020 von der Gemeindeversammlung genehmigten, revidierten kommunalen Nutzungsplanung. Ausgenommen waren Teile des Art. 28, gegen die ein Rekurs eingegangen war.

Der Gemeinderat nahm das Gespräch mit dem Rekursführenden auf, da eine mehrjährige Verzögerung des vollständigen Inkrafttretens drohte. Der Austausch verlief für beide Seiten zufriedenstellend, so dass der Rekurs zurückgezogen wurde. In der Zwischenzeit ist auch der Entscheid des Baurekursgerichts, das Rekursverfahren durch Rückzug als erledigt abzuschreiben, rechtskräftig.

Der Gemeinderat hat deshalb die Inkraftsetzung der Art. 28 Abs. 1 lit. a, e und f sowie Art. 28 Abs. 2 per 1. April 2022 beschlossen. Damit ist die neue, von der Gemeindeversammlung einstimmig angenommene Bau- und Zonenordnung 2020 vollständig in Kraft.

Gemeinde Meilen/Goldküste24