Auf Zolliker Gemeindegebiet gibt es über 10 Personenunterführungen unter Staatstrassen. Alle sind 50-60 Jahre alt und damit teilweise schon sehr sanierungsbedürftig. Auch wenn die Unterführungen ursprünglich nicht vom Kanton erstellt wurden, ist er heute aufgrund des Strassengesetzes als Strasseneigentümer für diese Werke bau- und unterhaltspflichtig.
Das zuständige Tiefbauamt des Kantons hat nun der Gemeinde eine Studie vorgelegt die aufzeigt, dass es fünf der Unterführungen aufheben und durch Fussgängerstreifen ersetzen will. Im Vordergrund stehen offensichtlich Kosteneinsparungen. Ein neuer Fussgängerstreifen ist billiger als die Sanierung einer alten Unterführung.
Sicherheit vor Kosteneinsparung
Der Gemeinderat wehrt sich nun in seiner Stellungnahme zum Bericht des Tiefbauamts entschieden gegen die Absichten des Kantons. Es kann und darf nicht sein, dass der Kanton an stark befahrenen Strassen oder auf Schulwegen und dem Weg zum Schwimmbad sichere Unterführungen durch weniger sichere Fussgängerstreifen erstetzt.
Gemäss dem kantonalen und dem darauf basierenden regionalen Richtplan sind die Seestrasse und die Forchstrasse zudem die beiden Hauptachsen zur Abwicklung des regionalen und überregionalen Verkehrsaufkommens der Region Pfannenstil und teilweise der Region Oberland. Genau an solchen Strassen darf keinesfalls beim Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer gespart werden. Zudem beeinträchtigt jeder Fussgängerstreifen den Verkehrsfluss. Die Anwohner an See- und Forchstrasse sind schon heute durch dem morgendlichen und abendlichen stockenden Autoverkehr genügend geplagt.
Verkehrsfluss verbessert
Zugestimmt hat der Gemeinderat einzig dem Ersatz der bestehenden Personenunterführung bei der Schifflände durch einen Fussgängerstreifen mit Lichtsignalanlage und Mittelinsel. Mit dem Lichtsignal kann zum einen die Sicherheit des bereits bestehenden Fussgängerstreifens erhöht werden. Gleichzeitig wird der Verkehrsfluss für die aus der Bahnhofstrasse in die Seestrasse einfahrenden Fahrzeuge verbessert.