I. Eidgenössische Vorlagen
- Änderung des Filmgesetzes
- Änderung des Transplantationsgesetzes (Transplantation von Organen, Geweben und ZeIlen)
- Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache
ll. Kantonale Vorlagen
- Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 25. Oktober 2021: Klimaschutz)
- Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 15. November 2021: Stimm- und Wahlrechtsalter 16 [ohne Herabsetzung des Wählbarkeitsalters 18])
- Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG)
- Kantonale Volksinitiative «für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative)»
lll. Kommunale Vorlagen
Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden (Gemeinderat, Schulpflege, Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission, Sozialbehörde und Baubehörde) für die Amtsdauer 2022 – 2026
IV. Kirchliche Vorlage Zollikon und Zumikon
Genehmigung der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon
Detaillierte Angaben zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den Urnenstandorten und deren Öffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt. Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen bis Freitag, 22. April 2022, nicht erhalten haben, können diese bei der Einwohnerkontrolle während der Öffnungszeiten beziehen.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen ab Publikation schriftlich beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gegen die Abstimmungsanordnung für die kirchliche Vorlage kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Die angefochtene Anordnung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.