Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Meilen
15.04.2022

Abstimmungen – kommunale Erneuerungswahlen

Die kommunalen Erneuerungswahlen sind für die Amtsdauer 2022 bis 2026. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Gemäss Beschlüssen der zuständigen Behörden finden am Sonntag, 15. Mai 2022 in Meilen folgende Abstimmungen und Wahlen statt:

Eidgenössische Vorlagen

  • Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)
  • Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
  • Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Kantonale Vorlagen

  • Änderung vom 25. Oktober 2021 der Verfassung des Kantons Zürich (Klimaschutz)
  • Änderung vom 15. November 2021 der Verfassung des Kantons Zürich (Stimm- und Wahlrechtsalter 16 [ohne Herabsetzung des Wählbarkeitsalters 18])
  • Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) vom 15. November 2021
  • Kantonale Volksinitiative «für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative)»

Kommunale Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022-2026

  • 8 Mitglieder des Gemeinderats (inklusive Präsidium)
  • 7 Mitglieder der Schulpflege (inklusive Präsidium)
  • 7 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (inklusive Präsidium)
  • 4 Mitglieder der Sozialbehörde
  • 6 Mitglieder der Bürgerrechtsbehörde
  • 7 Mitglieder der evang.-ref. Kirchenpflege (inklusive Präsidium)

Die Möglichkeit zur persönlichen Stimmabgabe besteht in der Woche vor dem Urnengang während den normalen Öffnungszeiten beim Info-Schalter sowie am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus.

Die Bestimmungen betreffend die Stellvertretung an der Urne können Sie den Angaben auf dem Stimmrechtsausweis entnehmen.

Falls Sie brieflich abstimmen:

Stimmzettel ausfüllen, in separates Stimmzettelcouvert legen, dieses zukleben und mit unterschriebenem Stimmrechtsausweis zurücksenden. Zustellung mit B-Post beachten. Sie können das Antwortkuvert auch in den Gemeindebriefkasten werfen (letzte Leerung am Abstimmungssonntag um 10.30 Uhr).

Gemeinde Meilen/Goldküste24