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Gesundheit
28.04.2022

Zürcher Taxpunktwerterhöhung inakzetabel

Die Santésuisse-Tochter Tarifsuisse wehrt sich gerichtlich gegen die Erhöhung des Taxpunktwerts im Kanton Zürich, die sie als "staatlich verordnete Erhöhung der ärztlichen Einkommen" durch die Prämienzahlenden sieht. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die Santésuisse-Tochter Tarifsuisse hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Erhöhung des Taxpunktwerts im Kanton Zürich eingelegt.

Die Gesundheitskosten stiegen aktuell so stark wie seit Jahren nicht mehr, teilte der Krankenkassen-Dachverband Santésuisse am Mittwoch mit. Mit Blick auf erwartbare Prämienerhöhungen sei der Entscheid des Zürcher Regierungsrats, den Taxpunktwert um zwei Rappen von 89 auf 91 Rappen zu erhöhen, inakzeptabel.

Diese «staatlich verordnete Erhöhung der ärztlichen Einkommen» würde zu Mehrkosten von 45 bis 50 Millionen Franken jährlich führen, heisst es in der Mitteilung.

Keystone-SDA/Goldküste24