Es geht um zwei Themen:
Teilrevision Richt- und Nutzungsplanung «Umsetzung Masterplan Chance Uetikon» und Festlegung des Gewässerraums am Zürichsee.
Gestaltungsplan «lebendiges Quartier am See» und Festlegung des Gewässerraums am Zürichsee.
Es geht um zwei Themen:
Teilrevision Richt- und Nutzungsplanung «Umsetzung Masterplan Chance Uetikon» und Festlegung des Gewässerraums am Zürichsee.
Gestaltungsplan «lebendiges Quartier am See» und Festlegung des Gewässerraums am Zürichsee.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Uetikon am See haben an der Gemeindeversammlung vom 13. September 2021 folgende Beschlüsse gefasst:
und
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 21. März 2022 (Verfügung ARE Nr. 1305/21), (Verfügung ARE Nr. 1330/21) und 14. Januar 2022 (Verfügung Baudirektion Nr. 0003), (Verfügung Baudirektion Nr. 0004) verfügt:
und
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. Planungs- und Baugesetz [PBG]).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.