Ab 18. Mai 2022 – Ende Oktober 2022
ist die Eichtlenstrasse im Abschnitt Zihlweg – Lattenbergstrasse 49 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Die entsprechenden Verkehrsumleitungen sind signalisiert.
Die Anwohner werden mit separatem Schreiben über Zu- und Wegfahrtsmöglichkeiten informiert. Witterungs- und bautechnisch bedingte Verzögerungen und Anpassungen der Verkehrsanordnungen können nicht ausgeschlossen werden.
Stäfa
11.05.2022
Vorübergehende Verkehrsanordnungen

Die Anordnungen gelten ab 18. Mai bis Ende Oktober 2022. (Symbolbild)
Bild:
staefa.ch
Infolge Sanierungs- und Werkleitungsarbeiten an der Eichtlenstrasse im Abschnitt Zihlweg – Lattenbergstrasse 49, werden folgende Verkehrsanordnungen getroffen:
Gegen diese vorübergehende Verkehrsanordnung kann innert 30 Tage vom Publikationsdatum beim Statthalteramt des Bezirks Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs eingereicht werden.
Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.