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Zollikon
20.05.2022

Projekt Staatsstrassen – Mitwirkung der Bevölkerung

Die Forchstrasse zwischen Zollikerberg (Gemeinde Zollikon) und Zumikon ist sanierungsbedürftig. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.

Die Forchstrasse zwischen Zollikerberg (Gemeinde Zollikon) und Zumikon ist sanierungsbedürftig und wird im Abschnitt zwischen dem Knoten Binzstrasse und dem Knoten Küsnachterstrasse saniert. Aufgrund der bevorstehenden Strassensanierung wurde auf Basis des kantonalen Velonetzplans eine Radwegstudie in Auftrag gegeben, aus welcher resultiert, dass die Verkehrs-sicherheit der Radwegverbindung in diesem Abschnitt sowie der Komfort nicht den Standards für Ausserortsabschnitte entsprechen. Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, wird der Rad-/ Gehweg getrennt vom MIV geführt. Zusätzlich sollen im Projektperimeter drei bestehende Personenunterführungen überprüft resp. umgebaut und instandgesetzt werden.

  • Durchführende Stelle: Tiefbauamt Kanton Zürich.
  • Angaben zur Auflage: Gemeinde Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon.
    Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Website des Kantons digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
  • Rechtliche Hinweise: Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen. Der Bericht wird während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG) und öffentlich bekannt gemacht.
  • Ergänzende rechtliche Hinweise: Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist in schriftlicher Form an die Gemeinde Zollikon zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.
  • Frist: 32 Tage
  • Ablauf der Frist: 20.06.2022. Verlängerung aufgrund Feiertage (Auffahrt, Pfingsten)
  • Kontaktstelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich
  • Bemerkungen: Die Unterlagen sind innerhalb der Frist bei der Bauabteilung, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, während den normalen Öffnungszeiten einsehbar.

Tiefbauamt Zürich

Gemeinde Zollikon/Goldküste24