Im Kanton Schwyz sind aber auch viele der Meinung, dass einige Paragrafen zu weit gehen – vor allem, wenn die Kontrollstelle sie «buchstäblich» nimmt.
Die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV), welche 1995 in Kraft gesetzt wurde, soll unter anderem Lastwagenfahrer vor Übermüdung und Unfällen schützen. Die Chauffeurverordnung, wie sie auch genannt wird, umfasst 42 Artikel, hat es also in sich. Kurz zusammengefasst darf nicht mehr als 4,5 Stunden am Stück gefahren werden und die wöchentliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von 26 Wochen einen Durchschnitt von 48 Stunden nicht überschreiten. Steckt man im Stau fest, gilt diese Zeit zwar als Arbeits-, nicht jedoch als Lenkzeit. Spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit muss eine Pause eingelegt werden. Um sicherzugehen, dass diese Bestimmungen auch eingehalten werden, werden die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten auf einem Fahrtenschreiber aufgezeichnet. Die allermeisten Lastwagen haben mittlerweile einen digitalen Tachographen installiert, der übrigens auch die Geschwindigkeit aufzeichnet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Daten drei Jahre lang aufzubewahren.
Kritik an strengen Kontrollen
Seit zwei Jahren häufen sich im Kanton Schwyz Reklamationen von Transportunternehmen, welche die strengen Kontrollen der Vollzugsstelle kritisieren. Wir haben unter anderem mit dem Gründer einer Ausserschwyzer Fahrschule gesprochen, der mit mehreren Transportunternehmen im Kanton freundschaftliche Beziehungen pflegt. Wir nennen ihn hier Hans Muster, da er anonym bleiben möchte.
Hohe Busse fürs Wegklicken
Gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz wurden im letzten Jahr 110 Strafbefehle wegen Verstössen gegen die ARV erlassen. Dazu gehören auch Fälle, bei denen der Fahrtenschreiber nicht korrekt bedient wurde. Muster: «Man ist sehr pingelig geworden im Kanton Schwyz. Überschreiten die Fahrerinnen und Fahrer die Ruhezeit auch nur um eine Minute oder fahren während 50 Sekunden schneller als 80 km/h, riskieren sie schon eine Busse.» Dadurch entstünden skurrile Situationen – zum Beispiel, wenn andere auf der Baustelle auf einen warten müssten, weil noch eine Pause gemacht werden muss. Und dies, obwohl man die Ware dabei hätte. «Ein Unternehmer hat mir erzählt, dass er eine Busse von über 8000 Franken bezahlen musste, weil seine Fahrer vergessen hatten, nach dem Transport im Fahrtenschreiber die Schweiz als Ankunftsort anzugeben.» Für jede Fahrt, bei der
dies weggeklickt würde, müsse er eine Busse bezahlt werden. «Das sind enorme Beträge.» Muster ist der Meinung, dass solche Aktionen das Ziel der Verkehrssicherheit verfehlten. Vielmehr sei dies «einfach nur Schikane.» Vor ein paar Jahren wäre das noch anders gewesen. Der Fahrschulen-Gründer vermutet, dass dies mit dem Personalwechsel im Büro der ARV-Vollzugsstelle zu tun habe.
Verlagerung auf die Schiene ist das Ziel
Hauptgrund für die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen dürfte aber das Ziel des Bundes sein, den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu bringen. Neben dem Bau der Neat wurden vor zwei Jahren weitere Massnahmen beschlossen, eine davon sind eben verstärkte Kontrollen. «Was nicht den Vorschriften entspricht, fährt nicht!», lautet das Motto. Zudem wurde die ARV Anfang Jahr nochmals angepasst.