Die Baudirektion informierte, dass durch das revidierte Waldgesetz neu die Kantone, überall dort, wo sie die Zunahme des Waldes verhindern wollen, die Waldgrenzen statisch festlegen und in den Nutzungsplänen eintragen lassen können.
Dies war bisher nur innerhalb der Bauzone möglich. Der Kanton Zürich beabsichtigt, im gesamten kantonalen Gebiet die Waldgrenzen statisch festzusetzen um die Planungs- und Rechtssicherheit zu verbessern sowie landwirtschaftliches Kulturland und Naturschutzgebiete besser vor unerwünschtem Waldeinwuchs zu schützen.
Diese statischen Waldgrenzen plant der Kanton Zürich für das Gebiet der Gemeinde Zumikon festzulegen. In Zumikon bildet der Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen die Grundlage. Dieser wurde nun vom Kanton angepasst und liegt der Gemeinde zur Stellungnahme vor.
Der Gemeinderat stimmt der geplanten Festlegung von statischen Waldgrenzen sowie der Durchführung des Verfahrens zu.