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Kanton
10.06.2022

Strafe neu bemessen

Dies hat das Bundesgericht entschieden. Rechtskräftig ist die von der Vorinstanz angeordnete Landesverweisung von 13 Jahren. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Das Zürcher Obergericht muss die Strafe für einen jungen Portugiesen neu bemessen, der wegen verschiedener Gewalt- und Sexualdelikte verurteilt worden ist.

Die Liste der vom jungen Mann begangenen Straftaten ist lang und reicht von mehrfacher sexueller Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, über mehrfachen Raub bis zu mehrfacher Urkundenfälschung und Falschanschuldigung.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den in der Schweiz geborenen und mehrheitlich hier aufgewachsenen Mann im Juni 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren, einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen und einer Busse von 1600 Franken. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante Behandlung und eine Landesverweisung von zehn Jahren an. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Strafe nicht korrekt

Das Zürcher Obergericht erhöhte die Freiheitsstrafe auf vierzehneinhalb Jahre und die Landesverweisung auf dreizehn Jahre. Hinsichtlich der Strafzumessung hat das Bundesgericht die Beschwerde des jungen Mannes gutgeheissen. Bei der Bemessung sei das Obergericht methodisch nicht korrekt vorgegangen und hat seinen Entscheid unzureichend begründet.

Die restlichen Rügen hat das Bundesgericht abgewiesen. Namentlich bei der Landesverweisung hält es fest, der junge Mann habe trotz seines jungen Alters bereits die unterschiedlichsten Straftaten begangen. Es bestehe zudem ein hohes Risiko für weitere Delikte. Insofern würde das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung klar die persönlichen Interessen des Betroffenen überwiegen.

Aus den Erwägungen des Bundesgerichts geht hervor, dass der junge Portugiese immer in sehr instabilen Verhältnissen gewohnt und keine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Wirtschaftlich stand er nie wirklich auf eigenen Füssen. Das Obergericht bezeichnete ihn gar als einen Gewohnheitsverbrecher. (Urteil 6B_200/2021 vom 23.5.2022)

Keystone-SDA/Goldküste24