Die Verkehrsanordnungen sehen, wie folgt, aus:
Ab 27. Juni 2022 – 11. November 2022
ist der Kronenweg im Abschnitt Goethestrasse – Tödistrasse für die Fussgänger komplett gesperrt.
Die entsprechenden Fussgängerumleitungen sind signalisiert.
Die Anwohner werden mit separatem Schreiben über Zu- und Wegfahrtsmöglichkeiten informiert. Witterungs- und bautechnisch bedingte Verzögerungen und Anpassungen der Verkehrsanordnungen können nicht ausgeschlossen werden.
Gegen diese vorübergehende Verkehrsanordnung kann innert 30 Tage vom Publikationsdatum beim Statthalteramt des Bezirks Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.