Bevor das Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen im Kanton Zürich in Kraft treten kann, müssen die Details in einer Verordnung geregelt werden. Zudem braucht es eine neue kantonale Organisation und die bestehenden kommunalen Strukturen müssen sozialverträglich abgebaut werden, wie die Volkswirtschaftsdirektion in ihrer Mitteilung schreibt. Eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung der Volkswirtschaftsdirektion arbeitet an der Umsetzung. Die dreimonatige Vernehmlassung zum Entwurf der Vollzugsverordnung ist nach den Sommerferien geplant, so die Mitteilung weiter.
Kanton
20.06.2022
Vernehmlassung Taxigesetz geplant

Mit dem neuen Taxigesetz soll es u.a. einheitliche Regeln für den ganzen Kanton geben. (Symbolbild)
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Taxi Toscanelli, Uzwil
Die Umsetzung des Gesetzes über den Personentransport mit Taxis und Limousinen im Kanton Zürich ist auf Kurs. Die Vernehmlassung zum Entwurf der Vollzugsverordnung ist nach den Sommerferien geplant.
Was das Taxi- und Limousinengesetz regelt
Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes über den Personentransport mit Taxis und Limousinen betreffen einheitliche Regelungen für den ganzen Kanton. Bislang ist dies kommunal geregelt.
Die Taxifahrerinnen und Taxifahrer werden künftig einen Taxiausweis und eine Taxifahrzeugbewilligung benötigen. Hingegen gibt es keine Orts- und Fachprüfung mehr, wie sie einige grössere Gemeinden und Städte kennen. Neu wird dafür ein Sprachnachweis in Deutsch Niveau B1 vorausgesetzt.
Auch das Limousinenwesen wird kantonal einheitlich geregelt. Für alle Limousinendienste wird neu eine Plaketten- und Meldepflicht gelten.