Die Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2022 hat folgenden Beschluss gefasst:
1. Jahresrechnung 2021
Genehmigung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRG) und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 ff VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss, ist soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung steht ab Montag, 27. Juni 2022 auf der Website
https://www.maennedorf.ch/sitzung/4690966 und im Fachbereich Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf, zur Einsicht offen.