Er ist als deutlicher Fortschritt zu werten und geht auf die überwiesene Motion 314/2019 der GRÜNEN zurück, die einen Schlüssel von mind. 20 Prozent Gemeinde- und 20 Prozent Kantonsanteil verlangt hat.
Fortschritte bei der Krippenfinanzierung

Der Druck aus dem Kantonsrat für eine bessere Frühförderung und für bezahlbare Kinderbetreuungsangebote zeigt Wirkung: Die
Bildungsdirektion hat endlich ihre Vorschläge für ein angepasstes Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vorgestellt. Die GRÜNEN haben sich in den vergangenen Jahren mit diversen eigenen Vorstössen für
bezahlbare und qualitativ gute Frühförder- und Betreuungsangebote eingesetzt. So forderten sie auch, dass sich Kanton und Gemeinden künftig zu je 20 Prozent an den Kosten für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter beteiligen.
Beratung erst in nächster Legislatur
Indem Krippenangebote nun zu mindestens 35% öffentlich finanziert werden sollen, wird mit dem Flickenteppich im Kanton aufgeräumt und
im KJHG eine einheitliche Grundlage für alle Gemeinden geschaffen. Die Vernehmlassungsvorlage kommt allerdings reichlich spät. Aufgrund des zögerlichen Handelns der Bildungsdirektion und der sehr lang
angesetzten Vernehmlassungsfrist wird das Anliegen nicht mehr in der laufenden Legislatur beraten werden können.
Justierung des Finanzierungsschlüssels
Die GRÜNEN sind mit dem Vorschlag einverstanden, dass die Kinderund Jugendhilfezentren neue Beratungsangebote für Familien lancieren
und diesen gezielte Realisierungshilfen zur Verfügung stellen werden.
Im vorgelegten Finanzierungsschlüssel ist der Kantonsanteil mit 12 Prozent allerdings noch zu niedrig. In ihrer Motion 314/2019 haben sie klar verlangt, dass sich Kanton und Gemeinden zu je 20 Prozent an den Kosten der familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschulalter beteiligen. In diesem Punkt muss die Vorlage der Bildungsrektion auf jeden Fall angepasst werden.