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Meilen
07.07.2022

Nach Jugendleitbild nun auch Kinderleitbild

Kindern soll ermöglicht werden, ihre Ressourcen zu entwickeln und ihre Potentiale auszuschöpfen. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Die Gemeinde Meilen hat vor vier Jahren ein Jugendleitbild erstellt. Nun wird auch ein entsprechendes Kinderleitbild für die Zielgruppe der 0- bis 10-jährigen Kinder erarbeitet.

Vor vier Jahren erstelle die Gemeinde Meilen ein Jugendleitbild, an dem sich die Politik für die Zielgruppe der 10- bis 20-jährigen Jugendlichen orientiert. Nun wird auch ein entsprechendes Kinderleitbild für die Zielgruppe der 0- bis 10-jährigen Kinder erarbeitet. Was ist Aufgabe der Eltern und wo liegt das Engagement der Gemeinde?

In der Aula Feldmeilen haben sich rund 30 Fachleute und Verantwortungsträger in einem Workshop mit diesen Fragestellungen auseinandergesetzt und Vorschläge für die Entwicklung eines Kinderleitbilds ausgearbeitet. Dieser Workshop baute auf dem vor einem Jahr durchgeführten Workshop zur Frühen Kindheit und der entsprechenden Situationsanalyse auf. Weiter flossen Erkenntnisse aus der Befragung von Eltern und Schülern ein.

Wohl des Kindes berücksichtigt

Im Auftrag der Sozialbehörde und des Gemeinderates haben sich die eingesetzte Arbeitsgruppe und die übrigen am Workshop teilnehmenden Personen über folgende Handlungsfelder auseinandergesetzt:

  1. Zusammenleben und Chancengerechtigkeit
  2. Wohlbefinden und Schutz
  3. Lebensraum
  4. Partizipation
  5. umfassende Bildung
  6. Vernetzung

Wie schon das Jugendleitbild soll auch das Kinderleitbild nicht nur Leitsätze, sondern konkrete Ziele und Massnahmen enthalten, die dem Wohl der Kinder entsprechen. Unter fachkundiger Moderation der Büro West AG setzten sich die Teilnehmenden damit auseinander, was erhalten und was neu entwickelt werden soll und welche Herausforderungen damit verbunden sind.

Attraktive und anregende Lebensräume

Der gesellschaftliche Wandel der letzten Jahre wie auch die künftige, mutmassliche Entwicklung der Gesellschaft erfordern Rahmenbedingungen, welche allen Kindern als Teil der Gesellschaft ermöglichen, ihre Ressourcen zu entwickeln und ihre Potentiale auszuschöpfen. Dennoch sollen Kinder aber auch «Kinder» bleiben dürfen, für deren Wohlbefinden und Schutz die Eltern und der Staat in kooperativem Zusammenwirken verantwortlich sind.

Meilen möchte für Kinder attraktive und anregende Lebensräume gewährleisten und in diesem Zusammenhang deren Partizipation stärken. Meilen steht weiterhin für ein hervorragendes, umfassendes Bildungsangebot, das allen Kindern gerecht wird. Und nicht zuletzt soll das Kinderleitbild der besseren Vernetzung der Kinder in ihrer Lebenswelt und der Akteure in Meilen dienen, wovon auch die Eltern profitieren.

Das Kinderleitbild wird nun bis Ende Jahr erstellt und dem Gemeinderat zur Beurteilung und Genehmigung vorgelegt. Danach wird der Gemeinderat über die daraus abzuleitende Strategie zur Umsetzung der Ziele und Massnahmen befinden. 

Grillstellen am Pfannenstiel. (Symbolbild) Bild: Goldküste24

Weitere Nachricht: Durchgangsplatz Vorderer Pfannenstiel – kantonaler Gestaltungsplan

Im Gebiet Vorderer Pfannenstil, an der Stuckistrasse in Meilen, besteht ein Durchgangsplatz für Fahrende, der im Eigentum des Kantons Zürich ist. Das Recht der Fahrenden auf angemessene Stand- und Durchgangsplätze wurde 2003 vom Bundesgericht anerkannt. Zudem wurde bestimmt, dass dieses Recht durch die Raumplanung gesichert werden muss. Der Durchgangsplatz ist deshalb im Regionalen Richtplan Pfannenstil festgesetzt, aber er ist sanierungsbedürftig und soll erweitert werden. Es wurde vom Kanton eine Machbarkeitsstudie erstellt, in Zusammenarbeit mit Meilen als Standortgemeinde und den Fahrenden-Organisationen, dann ein Vorprojekt und daraufhin ein Richtprojekt für den kantonalen Gestaltungsplan. Um die Mindestanforderungen für einen Durchgangsplatz zu erfüllen, sieht der Gestaltungsplan vor, das Areal mit einem Zaun bzw. einer Wildhecke einzufrieden sowie mit einer Sanitärbaute und Ver- und Entsorgungseinheiten auszurüsten. Ein abschliessbares Tor sowie ein von der Gemeinde Meilen zu erlassendes Betriebsreglement regeln das Zufahrts- und Zutrittsrecht.

Nutzung des Platzes beschränkt

Der Gemeinderat setzt sich für alle Nutzergruppen und für das Naherholungsgebiet am Pfannenstiel ein. Er nimmt deshalb zuhanden des Kantons Stellung und bittet insbesondere um die Berücksichtigung folgender Punkte: Die Saison für die Nutzung des Platzes als Durchgangsplatz für – ausschliesslich Schweizer – Fahrende soll auf die Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober beschränkt sein.

Während der Saison soll der Durchgangsplatz an acht Tagen als Parkplatz für bewilligte öffentliche Anlässe zur Verfügung stehen. Zudem soll er ausserhalb der Saison als Parkierungsfläche genutzt werden können. Der Zaun bzw. die Wildhecken sollen maximal 1.20 bis 1.50 m hoch sein, damit Wildwechsel und Waldbäume nicht beeinträchtigt werden.

Gemeinde Meilen/Goldküste24