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Männedorf
16.07.2022

Reglement Förderung Bau von Photovoltaikanlagen

Der Beschluss ist von der Sitzung vom 13. Juli 2022. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Das neuerlassene Reglement, SR 8.03.106, Version 1.000 wird in der vorliegendenn Fassung genehmigt. Das Reglement tritt rückwirkend auf den 4. April 2022 in Kraft.

Das neuerlassene Reglement Förderung Bau von Photovoltaikanlagen (För Re), SR 8.03.106,
Version 1.000 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Das Reglement tritt rückwirkend auf den 4. April 2022 in Kraft.

Das Reglement kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Infrastruktur und Hochbau, Saurenbachstrasse 6, 8708 Männedorf eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gemeinde Männedorf/Goldküste24