In der Stadt Dietikon und in der Gemeinde Dietlikon gilt das Feuerverbot ab Dienstag Mittag, wie diese mitteilten. Im Hinblick auf den 1. August sind deshalb auch Feuerwerke und Höhenfeuer verboten. Um das allgemeine Feuerverbot aufzuheben, bräuchte es lang anhaltende und intensive Regenfälle.
Diese Gemeinden mit Feuerwerksverbot gehen weiter, als der Kanton fordert. Auf Kantonsebene gilt nach wie vor Waldbrand-Stufe 4 von 5. Diese würde das Abbrennen von Feuerwerk noch erlauben. Die Gemeinden dürfen aber auf ihrem eigenen Territorium schärfere Vorgaben machen.