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Gesundheit
29.07.2022

Abtwiler Arzt hat über 400 Fake-Zertifikate ausgestellt

Manfred Doepp im «Kassensturz»-Interview am 2. März 2021 Bild: Screenshot SRF
Mit fragwürdigen Methoden sorgte der Abtwiler Arzt Manfred Doepp bereits in der Vergangenheit für Schlagzeilen. Nun kommt es noch dicker für den Deutschen.

Laut Staatsanwaltschaft hat er über 400 Corona-Zertifikate ausgestellt, obwohl er dazu nicht befugt war.

Ein 63-jähriger Mann starb im Herbst 2020 an fortgeschrittenem Lungenkrebs. Behandelt wurde er von Dr. med. Manfred Doepp aus Abtwil, der sich im Netz mit esoterischem Gedankengut präsentiert und als als Corona-Leugner auffiel und national für Schlagzeilen sorgte, stgallen24 berichtete

Covid-Zertifikate selbst ausgestellt

Nun kommen weitere Verfehlungen des Arztes ans Licht – und die haben es in sich: In einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St.Gallen heisst es, dass er während seiner Tätigkeit als Arzt vom 28. Januar 2021 bis zum 17. Februar 2022 insgesamt 50 Covid-19- und 389 Genesenenzertifikate ausstellte, ohne dazu autorisiert worden zu sein. Die Zertifikate hätten nur vom Kanton St.Gallen ausgestellt werden dürfen. 

Auf diesem Weg ermöglichte er den anschliessenden, nicht-rechtmässigen Inhabern der Covid-Zertifikate beispielsweise Reisen ins Ausland, den Zutritt zu Restaurants und Tanzlokalen, die ausschliesslich tatsächlich gegen Covid geimpften oder genesenen Personen mit entsprechendem Zertifikat zugestanden hätten. Er verschaffte sämtlichen Personen, denen er unrechtmässig ein Covid-Zertifikat ausstellte, gegenüber allen anderen Personen einen unrechtmässigen Vorteil.

«Manfred Doepp hätte wissen können und müssen, dass er zur Ausstellung der genannten Zertifikate nicht befugt ist, andernfalls er sich um die bestehenden Regelungen hätte erkundigen können und müssen– bspw. mittels einfacher Anfrage beim Gesundheitsdepartement. Indem er dies unterliess und eigenmächtig Covid-Zertifikate ausstellte, nahm er mindestens billigend in Kauf, falsche Zertifikate auszustellen», heisst es im Strafbefehl weiter.

Unzulässige Medikamente verteilt

Zudem fand man in der Praxis diverse Nahrungsergänzungsmittel, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten – und trotzdem gab er sie seinen Patienten ab. Viele der Präparate waren zu hoch dosiert oder mangelhaft deklariert. Stichproben zeigten, dass die einzelne Inhaltsstoffe die maximal zugelassene Tagesdosis deutlich überschreiten und in der Schweiz gar nicht verkehrsfähig sind.

Im Inspektionsbericht , in welchem die eben aufgeführten Mängel festgehalten wurden, wurde Manfred Doepp mit wörtlicher Wiedergabe des jeweiligen Wortlautes auf Pflicht zur Selbstkontrolle Täuschungsverbot hingewiesen. Des Weiteren wurden Massnahmen festgehalten, unter anderem dass er die Produkte mit zu hohen Dosierungen einzelner Inhaltsstoffe per sofort nicht mehr in Verkehr bringen darf, wobei er im Rahmen der Selbstkontrolle das gesamte Sortiment auf die Verkehrsfähigkeit nach Schweizer Recht zu überprüfen hatte.

Weiter wurde ihm die Auflage gemacht, ein angemessenes Selbstkontrollkonzept zu erarbeiten und umzusetzen sowie die importierten
Nahrungsergänzungsmittel ordnungsgemäss, namentlich in einer Schweizer Amtssprache zu kennzeichnen.

10'000 Franken Busse

Im Juni 2020 überliess der Arzt die zu hoch dosierten und damit den Schweizer Vorschriften nicht entsprechenden Nahrungsergänzungsmittel
kostenlos dem Verein «Komm in deine Kraft Institut – Forschungsverein zur Förderung und Bildung der ganzheitlichen Gesundheit für eine bessere Lebensqualität» mit Sitz in Österreich, deren Präsidentin seine Frau ist, obwohl ihm spätestens am 25.02.2020 unmissverständlich untersagt worden war, die Nahrungsergänzungsmittel weiter in Verkehr zu bringen.

Das vollständige, dem Schweizerischen Recht entsprechende Selbstkontrollkonzept reichte er bis dato nicht ein. Auf Youtube machte der Arzt gemeinsam mit seiner Frau noch Werbung für die unzulässigen Nahrungsergänzungsmittel. 

Für all diese Verfehlungen wurde Doepp per Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 260 Franken, bedingt aufgeschoben
bei einer Probezeit von zwei Jahren, und einer Busse von 10'000 Franken. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen ein. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Miryam Koc/stgallen24/Goldküste24