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Stäfa
17.08.2022

Replik des Gemeinderates zu den Vorbehalten

Die Rechnungsprüfungskommission Stäfa (RPK) empfiehlt, die Vorlage abzulehnen. (Symbolbild) Bild: rapperswil-zuerichsee.ch
Am 25. September 2022 entscheidet die Stäfner Bevölkerung über die Vorlage, mit welcher der heutige Zweckverband Seewasserwerk Männedorf aufgehoben und durch einen Anschlussvertrag mit der Gemeinde Männedorf ersetzt werden soll.

Der Gemeinderat Stäfa bedauert diese Empfehlung der RPK. Er bedauert überdies, dass die RPK mit Teilen ihrer Stellungnahme ihre gesetzliche Prüfungsbefugnis, die sich auf finanzielle Aspekte beschränkt, überschreitet. Er hält es aus demokratiepolitischen Gründen aber für wichtig, seine Argumente, die bereits im Beleuchtenden Bericht enthalten sind, zu den einzelnen Punkten der RPK darzulegen, unabhängig davon, ob sie in die Zuständigkeit der RPK fallen oder nicht.

Meinung der RPK: «Durch die Aufhebung des Zweckverbands Seewasserwerk und den Übertrag des Miteigentumsanteils an die Gemeinde Männedorf verlieren die Stimmberechtigten von Stäfa ihr demokratisches Mitbestimmungsrecht bei zukünftigen Investitionen ins Seewasserwerk Männedorf.»

Der Zweckverband ist eine administrativ aufwendige Organisationsform, um die demokratische Mitsprache bei gemeindeübergreifenden Aufgaben sicherzustellen. Die Trinkwasserversorgung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, völlig unbestrittene Aufgabe der öffentlichen Hand, die gemäss den eidgenössischen und kantonalen Vorgaben technisch einwandfrei umgesetzt werden muss. Es besteht kein strategischer Entscheidungsbedarf, der demokratisch abzustützen ist, weil bereits die Vorgaben auf demokratischen Entscheiden beruhen. Hinzu kommt, dass Werterhaltungsmassnahmen gebundene Ausgaben darstellen, da sie für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags erforderlich sind. Diese Verschlankung der Administration ist daher sinnvoll, effizient und demokratiepolitisch unbedenklich.

Meinung der RPK: «Durch den Wechsel vom Miteigentum zum Anschlussvertrag verliert die Gemeinde Stäfa die direkte Kontrolle über Entscheidungen mit finanzieller Tragweite und Stäfa hätte keinen direkten Einfluss mehr auf den Bezugspreis des Trinkwassers aus dem Seewasserwerk Männedorf.»

Das neue Gemeindegesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, schreibt vor, dass Zweckverbände neu einen eigenen Verbandshaushalt mit eigener Bilanz führen und Eigenkapital aufweisen müssen. Die Beibehaltung eines Zweckverbands würde die bisherige Situation, dass das Seewasserwerk von Männedorf für die Partnergemeinden geführt wird, verändern, indem eine aufwendige neue Struktur konstruiert werden müsste. In dieser neuen Struktur hätte Stäfa im Unterschied zur Auffassung der RPK keine direkte Kontrolle über Entscheidungen und ebenso keinen direkten Einfluss auf den Bezugspreis. Der Bezugspreis wird ohnehin – unabhängig der Rechtsform – auf der Grundlage der vorgegebenen Kostenrechnung für alle beziehenden Gemeinden gleich berechnet. Der Anschlussvertrag regelt u.a. diesen Punkt und denselben Preis für beziehende Gemeinden. Durch die Auflösung des Zweckverbands wird daher faktisch der heutige Zustand beibehalten, hingegen aber auf eine Organisation verzichtet, die ebenfalls über die Gebühren finanziert werden müsste.

Meinung der RPK: «Der bis 2038 bindende Anschlussvertrag könnte einseitig durch Männedorf gekündigt werden und Stäfa zwingen, ein Seewasserwerk auf eigene Kosten innert zwei Jahren zu planen, bewilligen und errichten.»

Diese Auffassung trifft nicht zu. Eine willkürliche Kündigung durch die Gemeinde Männedorf ohne Ersatzlösung für Stäfa wäre gesetzeswidrig und somit nichtig. Es ist aber sehr sinnvoll, die neue Lösung vorderhand für 15 Jahre festzulegen, denn in dieser Zeit werden sich Bedürfnisse ändern und Anpassungen könnten sowohl aus Männedörfler als auch aus Stäfner Sicht nötig sein. Der Zugang zum Trinkwasser ist für Stäfa aber in jedem Fall gewährleistet. Das aktuelle Seewasserwerk kann den Bedarf der drei Gemeinden mindestens für die nächsten 20 bis 25 Jahre abdecken, so dass keine absehbare Notwendigkeit besteht, ein eigenes Seewasserwerk in Stäfa bauen zu müssen,

Meinung der RPK: «Letztlich besteht derzeit für die Gemeinde Stäfa keine finanzielle Not, ihren Miteigentumsanteil am Seewasserwerk Männedorf zu verkaufen.»

In diesem Punkt liegt die RPK zwar richtig, jedoch spielten finanzielle Motive für die heutige Vorlage keine Rolle. Vielmehr geht es dem Gemeinderat darum, unnötige administrative Kosten zur Entlastung der Haushalte einzusparen.

Gemeinde Stäfa/Goldküste24