Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 21. März 2022 (Verfügung ARE Nr. 1331/21) verfügt:
- Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung wird genehmigt.
Die Unterlagen liegen ab dem 19. August 2022 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau + Planung, Schalter 1. Stock, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, zur Einsicht auf.
Gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. Planungs- und Baugesetz [PBG]).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.