Der Regen und die tieferen Temperaturen der letzten Tage hätten das Brandrisiko vermindert, schrieb der Stadtrat in einer Mitteilung am Freitag. Mit der Aufhebung, die ab Samstag, 12 Uhr gilt, darf auf dem Stadtgebiet wieder Feuer gemacht und grilliert werden. Weiterhin verboten ist dies in Waldnähe. Darüber entschiedet der Kanton Zürich.
Der Stadtrat Dübendorf wies darauf hin, dass Feuer nie unbeaufsichtigt brennen dürfen, Flammen und Glut vollständig gelöscht werden müssen und keine brennenden Raucherwaren weggeworfen werden dürfen.
Für das Abbrennen von Feuerwerk bedarf es eine Bewilligung gemäss kommunaler Polizeiverordnung. Frei abbrennen dürfen die Dübendorferinnen und Dübendorfer Feuerwerk erst wieder am 31. Dezember.
Dübendorf hatte das absolute Feuerverbot am 26. Juli verfügt. Es galt auch während dem Bundesfeiertag am 1. August.