Mit Verfügung Nr. 0688/22 vom 26. Juli 2022 hat die Baudirektion Kanton Zürich die Teilrevision der BZO, Einführung kommunaler Mehrwertausgleich genehmigt.
Gemäss § 5 Abs. 3 PBG ist der Genehmigungsentscheid von der Gemeinde zusammen mit dem geprüften Akt samt Rechtsmittelbelehrung zu veröffentlichen und aufzulegen. Die Unterlagen können ab dem 26. August 2022 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Werkgebäude Saurenbach, Saurenbachstrasse 6, 8708 Männedorf eingesehen werden.
Gegen den Genehmigungsentscheid der kantonalen Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Beschlüsse sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit wie möglich, beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.