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Männedorf
27.08.2022

Verschiedene Entscheide der Gemeinde

Gegen den Entscheid kann schriftlich Rekurs eingereicht werden. (Symbolbild) Bild: schule-maennedorf.ch
Die Stimmenden haben an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. April 2022 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), Einführung kommunaler Mehrwertausgleich festgesetzt und mehr.

Mit Verfügung Nr. 0688/22 vom 26. Juli 2022 hat die Baudirektion Kanton Zürich die Teilrevision der BZO, Einführung kommunaler Mehrwertausgleich genehmigt.

Gemäss § 5 Abs. 3 PBG ist der Genehmigungsentscheid von der Gemeinde zusammen mit dem geprüften Akt samt Rechtsmittelbelehrung zu veröffentlichen und aufzulegen. Die Unterlagen können ab dem 26. August 2022 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Werkgebäude Saurenbach, Saurenbachstrasse 6, 8708 Männedorf eingesehen werden.

Gegen den Genehmigungsentscheid der kantonalen Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Beschlüsse sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit wie möglich, beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Teilrevision; Reglement Gebühren (Geb Re)

Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 24. August 2022:

Das teilrevidierte Reglement Gebühren (Geb Re), SR 0.00.103, Version 1.005 wird genehmigt.
Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Das Reglement kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Infrastruktur und Hochbau,
Saurenbachstrasse 6, 8708 Männedorf eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a
und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene
Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Totalrevision; Reglement Betrieb und Benützung der Badeanlagen (Bad Re)

Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 24. August 2022:

Das totalrevidierte Reglement Betrieb und Benützung der Badeanlagen (Bad Re), SR 6.02.113,
Version 1.000 wird genehmigt. Das Reglement tritt am 1. September 2022 in Kraft.

Das Reglement kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Infrastruktur und Hochbau,
Saurenbachstrasse 6, 8708 Männedorf eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a
und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene
Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Sanierung Seidenhausweg, gebundene Ausgaben

Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 24. August 2022:

Der Seidenhausweg inkl. dessen öffentliche Beleuchtung ist sanierungsbedürftig. Die geplanten Sanierungsmassnahmen sehen zudem ein Trottoir bergseitig zum Seidenhausweg vor und
die Einführung von Tempo 30.

Mit der Realisierung der Sport- und Freizeitzeitanlage Widenbad (SFAW) steigt der Versorgungsbedarf. Die Werkleitungen der Energie- und Wasserversorgung müssen erneuert werden, um dem erhöhten Versorgungsbedarf der SFAW gerecht zu werden.

Für die Sanierung des Seidenhauswegs im Abschnitt Bergstrasse bis Sportplatzweg wird ein
Kredit von CHF 665'500 inkl. MwSt. bewilligt.

Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 103 GG, für deren Bewilligung der Gemeinderat zuständig ist.

Sachwerte sind gemäss § 5 VGG laufend so zu unterhalten, dass ihre Substanz und Gebrauchsfähigkeit erhalten bleiben und keine Personen-, Sach-, oder Bauschäden auftreten.

In sachlicher Hinsicht besteht kein erheblicher Entscheidungsspielraum. Es werden nur substanzerhaltende ordentliche Instandsetzungsmassnahmen getroffen, was einem Ersatz entspricht.

In zeitlicher Hinsicht besteht ebenfalls kein erheblicher Entscheidungsspielraum, da die Sanierung des Seidenhauswegs zeitlich mit der Realisierung der SFAW abzustimmen ist.

In örtlicher Hinsicht besteht kein Entscheidungsspielraum, da es sich um eine ortsgebundene Anlage handelt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden
(§ 19 ff VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Stromtarife gültig ab 1. Januar 2023

Die Strompreise 2023 werden für die Haushalte und das Kleingewerbe um durchschnittlich
34,3 Prozent steigen. Hauptgründe sind die Energiepreise am Strommarkt, höhere Kosten für das
Netz ausserhalb von Männedorf (+10,1 Prozent) und die Systemdienstleistungen der Swissgrid.

Männedorf beschafft die Energie am Markt und die langfristige Strategie ermöglichte bislang
stabile Preise für unsere Kunden. Für das Jahr 2023 stiegen die Marktpreise um mehr als 90 Prozent,
womit die Energiepreise für die Haushalte entsprechend erhöht werden müssen. Die Preise für
die Netznutzung steigen aufgrund der höheren Kosten für das Stromnetz ausserhalb
Männedorfs, der Instandhaltung und Digitalisierung des Netzes in Männedorf.

Neu wird den Kunden der ganze Samstag mit dem günstigeren Niedertarif angeboten.

Für den typischen Haushalt mit 4‘500 kWh/Jahr (Verbrauchsprofil H4) beträgt der Strompreis
mit erneuerbarer Energie 26.86 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Dies entspricht einem
Anstieg von 6.86 Rp./kWh (+34,3 Prozent).

Rechtsmittelbelehrung
Die Publikation erfolgt anhand der Weisung 7/2008 der ElCom. Gegen die Höhe der beschlossenen Strompreise kann bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom, Effingerstrasse 39, 3003 Bern (info@elcom.admin.ch) ein Begehren auf Handeln eingereicht werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach Publikation beim Bezirksrat Meilen,
Dorfstrasse 38, 8706 Meilen Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Gemeindesaal Männedorf/Goldküste24