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Zumikon
30.08.2022

Rückforderung der Versorgertaxen – Jugendheim

Insgesamt wurden beim Kanton Rückforderungen von über CHF 100 Mio. geltend gemacht. (Symbolbild) Bild: local.ch
Nach einem rund vierjährigen Verfahren hat das Verwaltungsgericht Ende März 2022 in dritter Instanz entschieden, dass die Forderungen der Gemeinden gerechtfertigt sind und hat die Klage gutgeheissen.

Ein Bundesgerichtsurteil im Juni 2016 kam zum Schluss, dass die sogenannten «Versorgertaxen», also die Unterbringungskosten bei Heimaufenthalten in Jugendheimen, sowohl bei inner- als auch bei ausserkantonalen Platzierungen durch den Kanton zu tragen sind. In der Vergangenheit wurden die Versorgertaxen bei sämtlichen Heimplatzierungen durch die Gemeinden getragen. In der Folge haben die Zürcher Gemeinden beim Kanton entsprechende Rückforderungen, bis zur Verjährungsfrist auf 10 Jahre zurück, geltend gemacht, die vom Kanton aber abgelehnt wurden.

Gestützt auf ein Rechtsgutachten, welches zum Schluss kam, dass die Gemeinden aufgrund ihrer Verantwortung für die Gemeindefinanzen aus rechtlicher Sicht nicht einfach auf die Rückforderung von ihnen zustehenden Geldern verzichten dürfen und deshalb ein Gerichtsprozess angestrengt werden müsse, haben sich die zwei Gemeinden Erlenbach und Regensdorf bereit erklärt, einen Muster- bzw. Pilotprozess zu führen und die zuviel bezahlten Versorgertaxen für die Jahre 2006 bis 2016 zurückzufordern.

Nach einem rund vierjährigen Verfahren hat das Verwaltungsgericht Ende März 2022 in dritter Instanz entschieden, dass die Forderungen der Gemeinden aus juristischer Sicht gerechtfertigt sind und hat die Klage gutgeheissen. Damit ist die von Zumikon angemeldete Forderung in der Höhe von rund CHF 125'000.00 durch den Kanton zurückzuerstatten. Insgesamt wurden beim Kanton Rückforderungen von über CHF 100 Mio. geltend gemacht.

Der Gemeinderat hat nun einem Vorschlag zugestimmt, wonach der GPV (Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich) Verhandlungen mit dem Kanton führen möchte, um einen pragmatischen Lösungsweg und eine für alle Beteiligten faire Lösung zu finden. Der Gemeinderat wird den Prozess und die Fortschritte aber genaustens verfolgen und im Zweifelsfall frühzeitig vor Ablauf der Verjährung eigene Anstrengungen unternehmen, um die der Gemeinde zustehenden Gelder zurückzuerhalten.

Weitere Themen der Gemeinderatssitung finden Sie im Anhang.

Gemeinderat Zumikon/Goldküste24