Auf einer Länge von knapp vier Kilometern soll die neue Höchstspannungsleitung unterirdisch verlegt werden, wie der Bundesrat entschied.
Die Erdverkabelung soll auf einem Teilabschnitt bei der Querung des Gebiets «Reusslandschaft» zwischen Besenbüren und Jonen AG erfolgen, wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte. Dieses Gebiet gehört zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN).
Die Aargauer Kantonsregierung hatte eine unterirdische Verkabelung auf der gesamten Strecke gefordert. Sie stützte damit die Anliegen der Region.
Der Hauptforderung aus der Anhörung, die ganze Leitung zu verkabeln oder zumindest im Bereich der Siedlungsgebiete, kann gemäss Bundesrat aufgrund der «gesamtheitlichen Interessenabwägung jedoch nicht entsprochen werden». Die Beurteilung nach den Kriterien des Bewertungsschemas Übertragungsleitungen zeige, dass die nun festgesetzte Variante am wenigsten Nachteile bringe.
Diese Freileitung mit einer Erdverkabelung auf einem Teilabschnitt eigne sich aus Sicht von Raumplanung und Landschaftsschutz am besten. Im Bereich der Wohngebiete ermögliche der Korridor eine Leitungsführung mit ausreichend Abstand, so dass die Siedlungsgebiete durch den Rückbau der bestehenden Leitung deutlich entlastet und aufgewertet würden, hält der Bundesrat fest.
Hürden für gesamte Erdverkabelung
Eine Verkabelung der ganzen Leitung oder überall im Bereich der Siedlungsgebiete sei auch aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Insbesondere falle eine Verkabelung durch Waldgebiet aus Gründen des gesetzlichen Waldschutzes ausser Betracht. Die dafür nötigen Rodungen, die enormen Eingriffe in den Boden und die damit verbundenen Umweltbelastungen wären gemäss Bundesrat unverhältnismässig.