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31.08.2022

Auf Inventarentlastung wird verzichtet

Statt einem Komplettumbau gibt es nur "sanfte Eingriffe": Das Schauspielhaus wird deshalb nicht aus dem Inventar der schutzwürdigen Objekte entlassen. Der Stadtrat hat seinen eigenen Beschluss wieder aufgehoben. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Der Zürcher Stadtrat hat einen seiner früheren Beschlüsse selber wieder aufgehoben. Das Schauspielhaus inklusive dem Pfauensaal wird nun doch nicht aus dem Inventar Schutzobjekte entlassen.

Stadtrat und Theaterleitung hatten grosse Pläne mit dem Schauspielhaus: Der Pfauensaal sollte herausgerissen und das Schauspielhaus einem Komplettumbau unterzogen werden. Dafür entliess der Stadtrat das Gebäude im Jahr 2018 teilweise aus dem Inventar der schutzwürdigen Objekte und verzichtete auf eine Unterschutzstellung.

Der Gemeinderat hat den Plänen im März aber eine Abfuhr erteilt: Statt einen Komplettumbau gibt es nun lediglich eine «Sanierung mit kleinen Eingriffen». Diese kosten zwar auch über 100 Millionen Franken, tangieren aber nicht die Schutzwürdigkeit des Gebäudes.

Das Gebäude wird deshalb nicht aus dem Inventar entlassen. Mit der Aufhebung des Stadtratsbeschlusses dürfte sich auch das Rekursverfahren vor dem kantonalen Baurekursgericht erledigt haben. Dort ist noch eine Einsprache gegen die geplante Inventarentlassung hängig.

Keystone-SDA/Goldküste24