Aufhebung Einzelinitiative Widmer: Urnenabstimmung vom 27. November 2022 an die Urne
Der Gemeinderat hat den Antrag und Beleuchtenden Bericht zur Aufhebung der Beugi-Initiative verabschiedet. Der Urnenentscheid vom 10. Juni 2018 soll aufgehoben werden, weil sich die Initiative als nicht mehr umsetzbar erwiesen hat. Die Voraussetzungen für die Umzonung der heutigen Zone für öffentliche Bauten fehlen, weil aufgrund der veränderten Verhältnisse der Nachweis nicht erbracht werden kann, dass das Areal langfristig nicht für öffentliche Zwecke benötigt wird. Ein weiterer Stolperstein wäre die bei einer Umzonung fällige Mehrwertabgabe an den Kanton, welche von einem Experten auf 4.7 Mio. Franken geschätzt wurde. Durch die Zahlung einer so hohen Abgabe würde die Realisierung von Wohnungen im mittleren Preissegment – wie von den Initianten beabsichtigt - verunmöglicht. (vgl. Medienmitteilung vom 27. Juni 2022).
Bahnschranken im Zollikerberg: Verzicht auf Weiterzug des Urteils
Der Gemeinderat Zollikon verzichtet aufgrund der sehr geringen Erfolgsaussichten auf einen Weiterzug des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von Mitte Juli 2022 gegen die Halbschranken an den Übergängen an der Binz- und der Trichtenhauserstrasse. Weitere Informationen sind der Medienmitteilung vom 25. August 2022 zu entnehmen,
Teilrevision Abfallgebührenreglement: Grüngut-Jahresvignetten ab 2022
Der Gemeinderat hat den seit 2018 geltenden Abfall-Gebührentarif revidiert. Anpassungen erfolgten im Bereich Gartenabraumgebühren. Ab 1. Januar 2023 werden in Zollikon Jahresvignetten für die vier gängigen Grüngutcontainer angeboten. Statt einer Frankierung vor jeder Leerung kann eine Jahresvignette zu einem Pauschalpreis erworben und auf dem Grüngutbehälter angebracht werden. In vielen umliegenden Gemeinden sind solche Jahresvignetten bereits erhältlich. Die Reglementsänderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft. Die amtliche Publikation erfolgt am 2. September 2022 im Zolliker Zumiker Boten.
Betreibungsamt: Jahresrevision
Die Revisionsstelle hat im Betreibungsamt Küsnacht–Zollikon–Zumikon eine Prüfung des Geldverkehrs vorgenommen. Der Prüfbericht attestiert dem Amt eine einwandfreie Führung der Kassen und der Buchhaltung.
Umsetzung Krankenversicherungsgesetz: Revision
Die Firma Vontobel Gemeindetreuhand GmbH, Neftenbach, hat die ordentliche KVG-Revision 2021 durchgeführt. Die Kontrollen umfassen die Prüfung der Prämienübernahme in den Bereichen Sozialhilfe, Verlustscheine und Zusatzleistungen zur AHV/IV. Die Revisionsstelle stellte eine einwandfreie und sorgfältige Arbeit fest. Die Staats- und Bundesbeiträge wurden korrekt abgerechnet und die Verlustscheine vorschriftsgemäss bewirtschaftet.
Erweiterung Bushaltestelle Bahnhof Zollikon: deutliche Baukreditunterschreitung
Die neue Wendeschlaufe mit behindertengerechter Anpassung der Bushaltestellen konnte mit Gesamtkosten von 1,013 Mio. Franken abgeschlossen werden, womit der von der Gemeindeversammlung bewilligte Baukredit um 614'000 Franken unterschritten wurde. Begründet ist dies durch die gegenüber dem Kostenvoranschlag wesentlich tieferen Angeboten sowie den Umstand, dass keine unvorhergesehenen Kosten anfielen. Weil der Baukredit von 1,627 Mio. Franken eingehalten wurde, konnte der Gemeinderat die Bauabrechnung nach der neuen Gemeindeordnung abschliessend genehmigen.
Zumiker Strasse: Sanierung mit Bachdurchlass
Die Zumiker Strasse bei der Rumenseewiese liegt in einer Quellschutzzone. Die Auflagen der Quellschutzverordnung sind bisher nicht erfüllt. So muss die Strasse eine Entwässerung mit entsprechenden Strassenabschlüssen aufweisen. Gleichzeitig muss der Durchlass des Mülibaches vergrössert werden, um die Hochwassersicherheit zu verbessern. Der Gemeinderat hat eine Projektierungskredit von 72'000 Franken bewilligt und die EBP Schweiz AG, Zürich, mit der Ausarbeitung des Projekts
beauftragt.
Rückforderung der Versorgertaxen für Kinder- und Jugendheimplatzierungen: Solidaritätsbeitrag
Die Gemeinden Erlenbach und Regensdorf haben gegen den Kanton Zürich einen Pilotprozess betreffend der Rückforderung der Versorgertaxen für Kinder- und Jugendheimplatzierungen geführt. Mit Entscheiden des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 28. März 2022 wurden die Klagen gutgeheissen. Die Urteile haben Präjudizwirkung für alle Zürcher Gemeinden und führen zu Rückerstattungen von früher geleisteten Versorgertaxen durch den Kanton. Der Gemeinderat Zollikon beteiligt sich auf Empfehlung des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich mit einem Solidaritätsbeitrag von 1'400 Franken an den Prozesskosten der beiden Gemeinden Erlenbach und Regendorf.
Rückforderung von Versorgertaxen beim Kanton: Verhandlungsmandat
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat in einem durch zwei Zürcher Gemeinden geführten Pilotprozess den Kanton Zürich zur Rückerstattung von Versorgertaxen für ausserkantonale Kinder- und Jugendheimplatzierungen verpflichtet (siehe oben). Der Verband der Gemeinde.