Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden.
Der Entscheid und die Unterlagen liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus ( Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf oder sind auf unserer Webseite aufgeschaltet. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.