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Stäfa
12.09.2022

Dauernde Verkehrsordnung

Die verfügende Stelle ist die Kantonspolizei Zürich, Verkehrstechnische Abteilung. (Symbolbild) Bild: staefa.ch
Im Einvernehmen mit der Gemeinde Stäfa hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Rainsiedlung
Auf dem Wendeplatz Höhe Liegenschaft Nr. 9 ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 11. Oktober 2022

Gemeinde Stäfa/Goldküste24